🗳️ Was sind die Kommunalwahlen?
Im November 2025 finden in ganz Dänemark Kommunal- und Regionalwahlen statt.
- Bei den Kommunalwahlen wird entschieden, wer für Ihre lokalen Dienstleistungen zuständig ist - wie Schulen, Kindergärten, Altenpflege, Straßen und Kultur.
- Die Regionalwahlen entscheiden über das Gesundheitswesen, einschließlich Krankenhäuser und psychiatrische Einrichtungen.
Wenn Sie in Dänemark wohnen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind Sie möglicherweise wahlberechtigt - auch ohne dänische Staatsangehörigkeit.
Sind Sie wahlberechtigt?
In Dänemark können Sie an den Kommunal- und Regionalwahlen teilnehmen, wenn Sie:
- 18 Jahre oder älter sind
- Einen festen Wohnsitz in Dänemark haben
- Und eine der folgenden Bedingungen erfüllen::
- Sie sind Staatsbürger eines EU-Landes
- Sie sind Staatsbürger von Island oder Norwegen
- Sie haben mindestens 4 Jahre lang ununterbrochen in Dänemark gelebt
Prüfen Sie, ob Sie wählen dürfen
👉 Nutzen Sie unser Quick-Tool, um Ihre Wahlberechtigung in weniger als einer Minute zu überprüfen:
💙 Warum für Venstre stimmen?
Wir bei Venstre glauben an ein Dänemark, das internationale Einwohner willkommen heißt und starke lokale Gemeinschaften sichert.
- Wir unterstützen internationale Fachkräfte und Familien
- Wir haben die Steuern gesenkt und den Sozialstaat zukunftssicher gemacht
- Wir setzen uns für bessere Schulen, öffentliche Verkehrsmittel und Wahlfreiheit ein
Wie man wählt:
In Dänemark ist das Wählen einfach und sicher - und jede Stimme zählt. So funktioniert das Verfahren:
📨 Vor der Wahl
Einige Wochen vor der Wahl erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte (valgkort) per Post. Auf dieser Karte steht, wo und wann Sie wählen können. Das zuständige Wahllokal befindet sich in der Nähe Ihres Wohnorts.
Informationen über die Wahl finden Sie auch auf der Website Ihrer Gemeinde oder auf lifeindenmark.dk.
🗳️ Am Wahltag
Bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigungskarte und einen gültigen Ausweis (z. B. Ihre Krankenversicherungskarte oder Ihre Aufenthaltsgenehmigung) mit ins Wahllokal.
Dort erhalten Sie einen Stimmzettel und gehen in eine private Wahlkabine, um Ihre Stimme abzugeben. Danach falten Sie den Zettel und werfen ihn in die Wahlurne.
Sie können für eine Partei oder einen bestimmten Kandidaten innerhalb einer Partei stimmen.
✉️ Vorgezogene Stimmabgabe (Briefwahl)
Wenn Sie am Wahltag nicht wählen können, können Sie im Voraus wählen. Das nennt man Briefwahl (brevstemme).
Sie können Ihre Briefwahlstimme im Bürgerservicezentrum (borgerservice) Ihrer Gemeinde abgeben, oft schon drei Wochen vor der Wahl. Sie brauchen Ihre Wahlkarte nicht mitzubringen - nur einen gültigen Ausweis.